Begleitetes Fahren: Diese Voraussetzungen gelten
3 Min. Lesezeit · zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2026
Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17, hat zwei Sätze von Voraussetzungen: einen für dich als Fahranfänger und einen für jede Begleitperson, die dich fährt. Du beantragst die Fahrerlaubnis Klasse B mit der Auflage „Begleitetes Fahren ab 17" und bestehst Theorie- und praktische Prüfung wie bei jedem anderen B-Führerschein. Deine Begleitperson braucht mindestens 30 Jahre, seit fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Beide Seiten müssen stimmen, bevor du mit Begleitung losfahren darfst.
Was ist begleitetes Fahren – und ab wann darfst du starten?
Begleitetes Fahren ab 17 ist keine eigene Führerscheinklasse. Es ist eine Auflage auf der ganz normalen Fahrerlaubnis Klasse B. Du fährst denselben Führerschein wie jeder andere B-Fahrer auch. Nur bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nicht allein fahren, sondern nur mit einer eingetragenen Begleitperson neben dir.
Die Fahrausbildung kannst du schon mit 16,5 Jahren beginnen. Die theoretische und praktische Prüfung legst du frühestens mit 17 Jahren ab. Bestehst du sie, gilt die Auflage bis zu deinem 18. Geburtstag. Danach fährst du automatisch ohne Begleitung weiter, ohne neuen Antrag und ohne neue Prüfung.
Welche Voraussetzungen für begleitetes Fahren gelten für dich?
Für dich als Fahranfänger gelten dieselben Grundvoraussetzungen wie bei der normalen Fahrerlaubnis Klasse B, plus ein paar BF17-spezifische Punkte. Entscheidend ist vor allem der Antrag: Du beantragst nicht einfach Klasse B, sondern Klasse B mit der Auflage „Begleitetes Fahren ab 17". Das trägst du bei der Fahrerlaubnisbehörde ein, meist über deine Fahrschule.
Ohne diesen Zusatz im Antrag gibt es kein begleitetes Fahren, selbst wenn du sonst alle Bedingungen erfüllst. Deine Fahrschule stellt den Antrag in der Regel automatisch mit, wenn du dich für BF17 anmeldest.
Die Voraussetzungen für dich als Fahranfänger
- MindestalterDu musst mindestens 17 Jahre alt sein, wenn die Fahrerlaubnis erteilt wird.
- WohnsitzDein Wohnsitz muss in Deutschland liegen.
- Antrag mit AuflageDu beantragst Klasse B mit dem Zusatz „Begleitetes Fahren ab 17".
- Prüfungen wie bei Klasse BTheorie- und praktische Prüfung bestehst du wie jeder andere B-Führerschein auch.
- Mindestens eine BegleitpersonVor der ersten Fahrt muss mindestens eine Begleitperson eingetragen sein.
Welche Voraussetzungen muss dein Begleiter erfüllen?
Für jeden Begleiter gelten feste Bedingungen. Er oder sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Im Fahreignungsregister in Flensburg darf höchstens ein Punkt eingetragen sein. Und die Begleitperson muss vor deiner ersten Fahrt im Antrag eingetragen werden – spontanes Mitfahren einer nicht eingetragenen Person zählt als Fahren ohne Begleitung.
Du darfst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, es gibt keine Obergrenze. Jede von ihnen muss die Bedingungen einzeln erfüllen. Ein Elternteil mit nur drei Jahren Fahrpraxis taugt ebenso wenig wie ein 28-jähriger Onkel mit zehn Jahren Fahrpraxis – Alter und Fahrpraxis müssen beide stimmen.
Wer darf dich als Begleiter begleiten?
- Vater, 45 Jahre, seit 20 Jahren Führerschein Klasse Berfüllt Alter und Fahrpraxis
- Onkel, 33 Jahre, seit 6 Jahren Führerscheinknapp über der Mindestdauer von 5 Jahren
- Bruder, 24 Jahre, seit 4 Jahren Führerscheinunter dem Mindestalter von 30 Jahren
- Nachbarin, 50 Jahre, seit 8 Jahren Führerschein, 2 Punkte in Flensburgmehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Mutter, 40 Jahre, seit 5 Jahren Führerschein, nicht im Antrag eingetragenmuss vor der Fahrt eingetragen sein
Was gilt für Fahrzeug und Fahrten ins Ausland?
Das Fahrzeug selbst unterliegt denselben Regeln wie bei jedem anderen Führerschein der Klasse B. Es muss zugelassen und versichert sein. Deine Begleitperson muss fahrtüchtig und nüchtern sein, so wie bei jeder anderen Fahrt auch.
Im Ausland wird die deutsche Auflage „Begleitetes Fahren ab 17" nicht überall anerkannt. Innerhalb Deutschlands gilt sie uneingeschränkt. Für Fahrten ins EU-Ausland lohnt sich vorab ein Blick darauf, welche Staaten das begleitete Fahren aktuell anerkennen, weil sich das ändern kann. Ohne Anerkennung darfst du dort vor deinem 18. Geburtstag nicht selbst fahren. Diese Angaben beruhen auf der Fahrerlaubnis-Verordnung, § 48a FeV, Stand September 2026.
Wie meldest du dich für begleitetes Fahren in Kiel an?
Wenn du die Voraussetzungen für dich und deine Begleitperson klären willst, ist der erste Schritt die Anmeldung bei einer Fahrschule. Die Fahrschule Impulse in Kiel nimmt BF17-Anmeldungen für den Start des Fahrbetriebs am 1. Oktober 2026 entgegen. Der erste Theorieabend findet an diesem Donnerstag von 17:00 bis 18:30 Uhr statt, danach läuft Theorie regelmäßig dienstags, mittwochs und donnerstags zur selben Zeit.
Bring zur Anmeldung schon die Daten deiner geplanten Begleitperson mit, damit der Antrag gleich vollständig gestellt werden kann. Fragen vorab beantwortet das Büro montags von 15 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 14 bis 18:30 Uhr und donnerstags von 15 bis 18:30 Uhr, oder per E-Mail an info@fahrschule-impulse.de.
Noch Fragen?
Wir beraten dich persönlich – ohne Verkaufsdruck. Und wenn du direkt loslegen willst, sicherst du dir deinen Platz im nächsten Kurs.